
Kommission plant Vereinfachungen bei Abschiebungen in Drittstaaten
Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Vereinfachung der Bedingungen für Abschiebungen von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Drittstaaten veröffentlicht. Laut Österreichs EU-Migrationskommissar Magnus Brunner soll diese Gesetzesänderung dazu dienen, die Asylverfahren effizienter zu gestalten, ohne dabei die Grundrechte der Betroffenen zu gefährden. Ein zentrales Ziel ist es, die nationalen Behörden zu entlasten und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Änderungen der Abschieberegelungen
Bisher sahen die Regeln des EU-Migrationspakts vor, dass Abschiebungen nur in „sichere Drittstaaten“ erfolgen dürfen, wenn ein nachweisbarer Bezug zwischen den abgelehnten Asylwerberinnen und -werbern und dem betreffenden Land besteht. Dies könnte beispielsweise durch familiäre Bindungen oder einen früheren Wohnsitz gegeben sein. Mit den neuen Vorschlägen der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten jedoch in die Lage versetzt werden, diese Regelung auf alle Länder auszuweiten, die ein Asylwerber auf seinem Weg nach Europa durchquert hat. Dies würde bedeuten, dass künftig auch Personen ohne direkte Verbindung zu einem Drittland abgeschoben werden könnten.
Darüber hinaus könnte die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten bestehen, die bestehenden Beschränkungen vollständig aufzuheben, sofern mit dem jeweiligen Drittland eine Vereinbarung zur Aufnahme von Migranten besteht. Eine Ausnahme von dieser Regelung soll jedoch für unbegleitete Minderjährige gelten, um deren Schutz zu gewährleisten.
Abschaffung des Schutzmechanismus
Ein weiterer zentraler Punkt des Vorschlags ist die Abschaffung eines zusätzlichen Schutzmechanismus für Migrantinnen und Migranten. Bislang hatten Personen, die Einspruch gegen eine Abschiebung in ein Drittland einlegten, das Recht, bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Land zu bleiben. Mit den neuen Regelungen könnte dieses Recht entfallen, was zu einer schnelleren Umsetzung von Abschiebungen führen würde.
Zusätzlich hat die EU-Kommission in der Vergangenheit die Einrichtung von Abschiebelagern in Drittstaaten ins Gespräch gebracht. In diesen Rückführungszentren sollen Asylwerber untergebracht werden, deren Anträge abgelehnt wurden. Diese Maßnahme könnte dazu beitragen, die Migration von Menschen ohne gültige Papiere weiter zu regulieren.
Statistiken zufolge hat sich die Situation an der europäischen Außengrenze in den letzten Monaten jedoch entspannt. Die Zahl der irregulären Einreisen ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex wurden im vergangenen Jahr 239.000 unerlaubte Grenzübertritte registriert, was einem Rückgang von 38 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht.
Quelle: https://orf.at/stories/3394403/

