
Kompromiss der Koalition: Verbot von Vollspaltenböden tritt 2034 in Kraft
Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der eine Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung vorsieht. Ursprünglich sollte dieses Verbot am 1. Juni 2025 in Kraft treten, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die im alten Entwurf enthaltene Übergangsfrist bis 2040 Anfang 2024 aufgehoben hatte. Mit dem neuen Entwurf wird die Übergangsfrist auf das Jahr 2034 verkürzt.
Details des Gesetzesentwurfs
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) wird als „breit getragener Kompromiss“ beschrieben, der in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Gesundheits- und Landwirtschaftsministeriums soll das Gesetz fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft treten. Die Landwirtschaftskammer hat die Einigung begrüßt, sieht jedoch auch den Charakter eines schmerzhaften Kompromisses. Die Grünen hingegen kritisieren den Entwurf und bezeichnen ihn als „Murks“.
Der Bauernbund äußerte sich optimistisch und betonte, dass die Weiterentwicklung in der Schweinebranche fortgesetzt werde. Im Rahmen des neuen Gesetzes sind mehrere Etappen bis zum Inkrafttreten des Verbots vorgesehen. So wird Ende 2026 das Forschungsprojekt „IBeST+“ abgeschlossen, das sich mit der wissenschaftlichen Weiterentwicklung von Tierwohlstandards befasst.
Kritik an der Regelung
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) nannte die Regelung einen tragfähigen und verfassungskonformen Kompromiss. Im Gegensatz dazu äußerte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) scharfe Kritik an dem Entwurf und bezeichnete ihn als „unfassbar“. In der Neufassung fehle ein wichtiger Passus, der vorschreibt, dass alle Schweinehaltungen ab dem 1. Januar 2040 einem neuen Mindeststandard mit Stroh entsprechen müssen. Ohne diesen Satz könnte es dazu kommen, dass Schweinehaltungen bis zum 1. Juni 2039 weiterhin der „lächerlichen Neuversion des Vollspaltenbodens ohne Stroh“ entsprechen.
Tierschutzorganisationen haben ebenfalls ihre Bedenken geäußert und sprechen von einer „Mogelpackung“. Die Debatte um die Tierhaltung in der Landwirtschaft und die damit verbundenen Tierschutzfragen bleibt somit ein umstrittenes Thema in der politischen Landschaft.
Quelle: https://orf.at/stories/3392862/

