
Schuldspruch in Wien: 27-Jähriger muss wegen Zuhälterei hinter Gitter
Ein Wiener Strafrichter hat das Urteil gesprochen: 18 Monate Gefängnis für einen Mann, der zwei Teenager zur Prostitution zwang. Der Fall, der über digitale Kanäle seinen Anfang nahm, endete mit einem Schuldbekenntnis und einer teilbedingten Haftstrafe.
Von der Chat-App ins Rotlichtmilieu
Alles begann harmlos über eine Messaging-App. Ein 27-Jähriger traf dort auf eine angeblich volljährige Frau – tatsächlich war es ein 15-jähriges Mädchen, das zunächst behauptete, 21 zu sein. Als der Mann Zweifel an ihrem Alter äußerte, „korrigierte“ sie ihr Alter auf 18 Jahre.
Was als digitaler Flirt startete, entwickelte sich zu einer Beziehung mit verheerenden Folgen. Das Mädchen erzählte ihm von ihren Erfahrungen mit dem Verkauf eigener Fotos im Internet – ein Detail, das dem Mann eine lukrative Geschäftsidee lieferte.
Perfides System der Ausbeutung
Der Angeklagte erkannte schnell das „Potenzial“ seiner minderjährigen Partnerin. Er überredete sie zur Prostitution und übernahm die komplette Organisation: Preise festlegen, Anzeigen schalten, Kunden vermitteln. Sein zynisches Geschäftsmodell erweiterte er, indem er die 15-Jährige dazu brachte, eine 17-jährige Freundin zu rekrutieren.
Die Bilanz der Ausbeutung war erschreckend: Die ältere Jugendliche verdiente 1.900 Euro mit vier Freiern, die Jüngere kassierte 800 Euro für ungeschützten Sex. Doch die Hälfte aller Einnahmen – 1.350 von insgesamt 2.700 Euro – wanderte direkt in die Taschen des Zuhälters.
Gerichtsdrama mit überraschendem Ausgang
Ursprünglich drohten dem 27-Jährigen noch schwerere Anklagen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung standen ebenfalls im Raum. Doch die Richterin sah die Beweislage anders. Sie interpretierte die Beziehung als „liebesähnlich“ und verwies auf Textnachrichten des Mädchens, die nach angeblichen Übergriffen verschickt wurden: „Ich vermisse dich. Ich habe den Sex mit dir genossen.“
Ein taktischer Schwenk prägte das Verfahren: Während der Angeklagte im März noch alle Vorwürfe bestritt, bekannte er sich kürzlich schuldig. Vor Gericht zeigte er Reue und behauptete, er habe das Geschäft sofort beendet, als er das wahre Alter des Mädchens erfahren habe.
Urteil mit Symbolkraft
Das Strafmaß fiel gemischt aus: 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt und zwölf auf Bewährung. Ein kleiner Triumph für den Verurteilten – er konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen, da er die unbedingten sechs Monate bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte.
Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Berufung einlegen, wodurch der Fall vor ein höheres Gericht gelangen könnte.
Warnsignal für die Gesellschaft
Der Wiener Fall steht exemplarisch für eine moderne Form der Kriminalität, die über soziale Medien ihren Weg in die Realität findet. Minderjährige werden über harmlos wirkende Chat-Apps kontaktiert, manipuliert und schließlich in die Prostitution gedrängt.
Besonders perfide: Die Täter nutzen die Unerfahrenheit und emotionale Abhängigkeit ihrer Opfer aus. Was für die Jugendlichen wie eine Liebesbeziehung aussehen mag, entpuppt sich als kalkulierte Ausbeutung mit schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen.
Die Justiz hat ein Zeichen gesetzt, doch der Fall mahnt zur Wachsamkeit. Eltern, Schulen und Gesellschaft sind gefordert, Jugendliche über die Gefahren des Internets aufzuklären und sie vor solchen Machenschaften zu schützen.

