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Kommission plant Vereinfachungen bei Abschiebungen in Drittstaaten
Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Vereinfachung der Bedingungen für Abschiebungen von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Drittstaaten veröffentlicht. Laut Österreichs EU-Migrationskommissar Magnus Brunner soll diese Gesetzesänderung dazu dienen, die Asylverfahren effizienter zu gestalten, ohne dabei die Grundrechte der Betroffenen zu gefährden. Ein zentrales Ziel ist es, die nationalen Behörden zu entlasten und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Änderungen der Abschieberegelungen Bisher sahen die Regeln des EU-Migrationspakts vor, dass Abschiebungen nur in „sichere Drittstaaten“ erfolgen dürfen, wenn ein nachweisbarer Bezug zwischen den abgelehnten Asylwerberinnen und -werbern und dem betreffenden Land besteht. Dies könnte beispielsweise durch familiäre Bindungen oder einen früheren Wohnsitz gegeben sein. Mit den neuen Vorschlägen der Kommission sollen…