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Kompromiss der Koalition: Verbot von Vollspaltenböden tritt 2034 in Kraft
Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der eine Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung vorsieht. Ursprünglich sollte dieses Verbot am 1. Juni 2025 in Kraft treten, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die im alten Entwurf enthaltene Übergangsfrist bis 2040 Anfang 2024 aufgehoben hatte. Mit dem neuen Entwurf wird die Übergangsfrist auf das Jahr 2034 verkürzt. Details des Gesetzesentwurfs Die Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) wird als „breit getragener Kompromiss“ beschrieben, der in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Gesundheits- und Landwirtschaftsministeriums soll das Gesetz fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft treten. Die Landwirtschaftskammer hat…